BUND: Bauzeitenverlängerung S21 verbietet Beginn GWM

BUND Regionalverband Stuttgart – Stuttgart, 17.07.2013

Bauzeitenverlängerung bei S21 verbietet einen Beginn des Grundwassermanagements

Bei der chaotischen Erörterungsverhandlung über das Grundwassermanagement von Stuttgart 21, die bekanntlich gestern Nachmittag mit einem Abbruch des Verfahrens wegen Befangenheit des Sitzungsleiters endete, ging im Trubel eine ganz wichtige fachliche Aussage der Bahn unter.

Kurz vor Beendigung der Erörterung räumte der für das Grundwassermanagement verantwortliche Bahnvertreter Diplom-Ingenieur Gerrit Enge ein, dass es bei einer Verlängerung der Bauzeit von Stuttgart 21 kein Szenario gibt, ob dann die beantragten Abpumpmengen von 6,8 Millionen Kubikmeter Grundwasser ausreichen. Auf mehrmaliges Nachfragen, in wie weit man selbst bei einer geringfügigen Bauzeitenverlängerung um ein halbes Jahr ohne neue Genehmigungsverfahren auskomme, wich der Bahnvertreter Enge mit der immer gleichen Antwort aus, dass die Bauherrin DB von keiner Bauzeitverlängerung ausgehe.

„Wer behauptet Stuttgart 21 komme ohne Bauzeitenverlängerung aus, lebt nach den bisherigen Erfahrungen, nicht in dieser Welt“, sagt BUND Regionalgeschäftsführer Gerhard Pfeifer.

Längere Bauzeiten bedeutet logischerweise, dass die Pumpen länger laufen und damit dem Stuttgarter Talgrund mehr Wasser entnommen werden muss. Deshalb kann nach Auffassung des BUND, aufgrund der unklaren Situation hinsichtlich Bauzeitenplan, nicht mit der genehmigten Wasserentnahme von 3 Millionen Kubikmeter begonnen werden, weil dadurch ein Sachzwang entsteht. Solange die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen unter Berücksichtigung eines Bauzeiten-Verlängerungspuffers nicht final vorliegen, darf die Bahn keine Gruben aufmachen und Wasser abpumpen.

Pfeifer abschließend: „Beim Schutz der einzigartigen Stuttgarter Mineralwasservorkommen verbieten sich jegliche Experimente und eine Bauen auf Verdacht nach dem Motto, dass es am Schluss schon irgendwie klappen wird.“

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