Bahn ignoriert Planfeststellungsverfahren zum GWM

gwm_JochenSchwarz

Über 10.000 EinwenderInnen haben sich im Oktober gegen die Absicht der Bahn gewandt, die Pumpmengen des Grundwassers zu verdoppeln. Diese Planänderungen sind noch nicht genehmigt. Trotzdem wurde bereits in Teilen das System installiert, gegen das so viele Menschen Einspruch erhoben haben. Es werden also ganz eindeutig Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit missachtet.

So, wie wir uns beim Planänderungsverfahren nicht nur auf ein oder zwei Einsprüche verlassen haben, so scheint es auch nun wichtig zu sein, den Aufsichts- und Genehmigungsbehörden in großer Anzahl mitzuteilen, was wir von dem Verstoß gegen unser Beteiligungsrecht halten.

Wir müssen davon ausgehen, dass die Bahn schon bald mit der Pumperei beginnen will. Doch wer sein Haus um einen Anbau erweitern möchte, darf schließlich auch nicht ohne Genehmigung das Bauwerk erstellen – und dann versichern, erstmal nicht drin wohnen zu wollen … oder vielleicht nur ein bisschen.

Die ersten Beschwerden, inklusive umfangreicher Dokumentationen, wurden ans Regierungspräsidium und ans EBA verschickt. Dabei darf es nicht bleiben. Wir dürfen der Bahn die Missachtung unserer Rechte nicht durchgehen lassen – und die Genehmigungen für das GWM sind zentral bedeutend für alle anstehenden Baumaßnahmen.

Wie schon bei den Einsprüchen zu den Planänderungen, gibt es wieder ein Abrufverfahren. Man erhält Zugriff auf Hinweise und einen Musterentwurf für eine entsprechende Beschwerde. Und natürlich ist es nicht verboten, diese mit eigenen Worten der Empörung auszuschmücken …

Unter diesem Link erhält man automatisch eine Mail mit Zugriff auf den Musterentwurf.
Sollte der Link nicht funktionieren, setzt man selbst in die Betreffzeile das Wort:
BeschwerdeGWM
und schickt die erzeugte Mail an s21.beerdigen@web.de – denn nur dann funktioniert dieser „Service“.

Oben Bleiben !!!

( Gastartikel von Jochen Schwarz auf schaeferweltweit.de )

0 Gedanken zu „Bahn ignoriert Planfeststellungsverfahren zum GWM“

  1. Nun gibt es auch erste Reaktionen aus dem Regierungspräsidium. Die Beschwerdeführer werden per email in Kenntnis gesetzt, dass ihre Beschwerde an das EBA weitergeleitet wurde:

    […] Ihr Schreiben haben wir an das Eisenbahnbundesamt weitergegeben. Das ist die in diesem Fall für die Planfeststellung und die Bauaufsicht zuständige Behörde. Das Regierungspräsidium wird in diesem Verfahren ausschließlich als sog. Anhörungsbehörde tätig, hat also keine Entscheidungsbefugnis und übt auch keine Bauaufsicht aus.
    Wir bitten Sie, sich mit weiteren Anfragen direkt an das Eisenbahnbundesamt zu wenden. […]

    Das sieht man richtig beim RP, das Anhörungsverfahren läuft nämlich solange, bis das Erörterungsverfahren über die 10.000+x Einsprüche beendet ist – und soweit ist es noch (lange) nicht. Richtig ist natürlich auch, dass man beim RP nicht in der Lage ist, Maßnahmen gegen die Rohrverlegung einzuleiten – das ist tatsächlich Sache des EBA. Nur, wir als Bürger wenden uns eben an die Anhörungsbehörde, bei der wir auch unsere Einsprüche im Oktober abgegeben haben. Und wenn das gesetzliche Verfahren durch die Bahn ignoriert wird, dann könnte ja auch mal die Behörde, die das Verfahren leitet, ein wenig Druck ausüben auf die Behörde, die das zum Verfahren gehörende Bauwerk zu überwachen hat.

  2. Woher nehmen Sie denn die „Weisheit“, dass Sie überhaupt ein Widerspruchsrecht hätten und Ihre Einwendungen – mehr stellen diese Schreiben nämlich gar nicht dar – überhaupt formell bearbeitet werden müssten – und Sie einen Anspruch auf eine individuelle Antwort hätten?

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