Ausgetrocknet vor dem ersten Pumpversuch

Auch 6 Monate später immer noch genauso aktuell, wie so viele Themen die aufgekocht wurden aber nicht gelöst wurden. Daher jetzt noch einmal neu in diesem Kino, eines der Hauptprobleme des Immobilienprojektes Stuttgart 21: Das Grundwassermanagement.

IMG_7703Dazu auch ein aktuelles Bild in welchem absolut sinnlose Bauarbeiten in einem Landschaftschutzgebiet zu sehen sind. Warum Sinnlos? Nun zu einen siehe unten und weil mittlerweile keiner mehr übrig ist der ausser von angeblichen Projekt-Förder-Pflichten genötigt dieses Murks Projekt bauen will. Dabei werden Vertragsstrafen gefürchtet die von imaginären Projektpartnern angeblich durchgesetzt werden könnten. Nebenbei spekuliert man über Gestattungsverträge für das lächerlichste Großprojekt aller Zeiten, über welches man schon vor dem eigentliche Baustart schon Europaweit schallend lacht. Ein wahrlich denkwürdiges Projekt, bei dem vor dem eigentlichen Bau schon hunderte Baustopps gefordert wurden. Andere vergaloppieren sich in wahnwitzige Ausstiegskosten, obwohl die von den gleichen Personen nur wenige Monate zuvor, bei der Volksverar…sorry Volksabstimmung zusammen phantasierten 1.500 Millionen Euro schon ziemlich unrealistisch waren.

Anzeige_ProjektendeZur Zeit ist es ja wieder allgemeine Mode, dass alle möglichen Leute einen Baustopp fordern … Um was zu erreichen? Den Sinn im Unsinn zu finden den man seit Jahren verzweifelt sucht? Den sagenumwobenen Goldschatz im Silber(Grundwasser)See? Den Heiligen Gral der Großprojekte zu finden, aus dem unendlich Sinnhaftigkeit bei sinnlosem Geld verschwenden geschöpft werden kann?

Ausgetrocknet vor dem ersten Pumpversuch
(Ein Gastartikel von Dipl.-Ing. Jochen Schwarz)
Es scheint, wir sind auf einem guten Weg. Die Offenbarung der Bahn, das gesamte Grundwassermodell des Planfeststellungsbeschlusses zur Disposition stellen zu müssen, erzeugt starke Medienresonanz. Auch die Politik äußert sich, wenn auch sehr verhalten, und gibt einige Einschätzungen preis. Aber, wir dürfen in diesem skandalösen Spiel nicht locker lassen. Ein Baustopp ist zwingend durchzusetzen.

Natürlich hagelt es Kritik am Projektsprecher und Kommunikationsbüro, wohlfeil vorgetragen auch von den Grünen Landtagsabgeordneten. Inzwischen ist nach wenigen Tagen klar, der propagierte Baubeginn wird sich auf 2014 verschieben. Und dass die Errichtung weiterer Anlagen, die Neudimensionierung des Rohrsystems, die deutlich erhöhte Arbeit der Pumpen und die Wassermengen mehr Geld kosten, wird nun auch eingeräumt. Welche Glaubwürdigkeit besitzt da noch die von den Gutachtern vorgetragene Einschätzung, dass Gebäudeschäden nicht zu erwarten seien?

Wann wird die Sprengung des Kostenrahmens eingestanden?

Doch auf die Finanzierung sollten wir nicht zu sehr schauen. Hier steht jeder Manipulation ein willfähriger Finanzminister gegenüber. Spannend bleibt weiterhin die Ausgestaltung des Verfahrens zur Änderung des genehmigten Plans. Wenn hier die maximale Beteiligung der Bürger inklusive Klagerecht der Betroffenen durchgesetzt wird, dann ist viel erreicht. Schließlich geht es um das Wasser aller Bürger Stuttgarts und um alle Gebäude und Pflanzen, die sich im Pumpbereich befinden. Im Punkt Grundwasser basiert der Planfeststellungsbeschluss auf einer vollkommen falschen Datenbasis.

Die Landesregierung selbst steht im Wort.

Für Planfeststellungen will sie erklärter maßen die Beteiligung der Bürger verbessern. Nach dem gescheiterten Workshop-Verfahren ohne rechtliche Bindung auf den Fildern, kommt schon jetzt der rechtstaatliche Ernstfall. Die Unterlagen zur Änderung der Grundwasserpumperei sollen bereits kurz nach den Sommerferien ausgelegt werden. Das ist deutlich zu schnell und riecht nach Überrumpelung.

Das Thema Hydrogeologie ist viel zu komplex, als dass man hier mal eben Simulationsdaten und Pläne auslegt, aus denen kaum jemand die Konsequenzen der Darlegung einschätzen kann. Die Gutachter der Bahn haben so eklatant daneben gelegen, dass diesen Plänen nicht zu trauen ist. Deshalb sollte ein öffentliches Hearing mit unabhängigen Experten unter der Regie der Landesregierung durchgeführt werden, damit die Betroffenen Bürger auch einschätzen können, worum es hier geht. Die Verschiebung bis 2014 lässt hier genügend Zeit. Dem zweitgrößten Mineralwasservorkommen Europas ist das ebenfalls angemessen.

Baustopp sofort

Jede Bautätigkeit ist durch das Bekannt werden der Ungültigkeit des Grundwassermodells in die Illegalität abgerutscht. Schon vor über einem Jahr musste die Bahn einräumen, dass die für das Gesamtvorhaben zentrale Grundwasserhaltung nicht zur Realisierung ausreichend ist. Das war auch dem Umweltministerium bekannt, denn man hatte sich ein Gutachten zu genau dieser Fragestellung durch eine Anwaltskanzlei erstellen lassen.

Dieses Gutachten behandelt zunächst die Frage, welche Bedeutung die erforderlichen neuen Mengen im Bezug zur Plangenehmigung haben. Sie kommen zu dem Schluss, dass einfache Änderungen z.B. der wasserrechtlichen Genehmigung, nicht ausreichend sind. Schon damals sah das EBA die Angelegenheit genauso, im Gegensatz zum Regierungspräsidium und der Bahn.

Die Gutachter ermitteln beispielhaft Stellen im Planfeststellungsbeschluss, bei denen eine Abwägung zu Ungunsten eines Schutzgutes gegenüber einem Interesse an der Realisierung des Projektes erfolgt. Diese Entscheidungen sind angesichts des geänderten Grundwassermodells neu zu treffen. Denn wenn das Gesamtvorhaben ohne eine derart erhöhte Wasserförderung nicht realisiert werden kann, entfällt für genannte Abwägungen der Entscheidungsgrund.

Beispiel: Der Abriss des Südflügels widerspricht dem Denkmalschutz. Dem Abriss wurde der Vorrang eingeräumt, weil er zur Realisierung des Gesamtvorhabens erforderlich ist. Kann dieses Vorhaben jedoch nicht umgesetzt werden, entfällt auch die Genehmigung zum Abriss. Die Bahn kann dort nicht einfach eine Pommesbude als Ersatz errichten, weil der Denkmalschutz dem dann im Wege stehen würde.

Im Gutachten liest sich das auf Seite 19 so.

Ein Vorhaben kann in den beantragten, geänderten Teilen nicht ohne vorhergehende Genehmigung der Änderung umgesetzt werden. Aber auch für Teile, die von der Änderung nicht unmittelbar betroffen sind, muss dies gelten, wenn die hierzu getroffene grundlegende Zulassungsentscheidung neu zu treffen ist. Auch in einem Planänderungsverfahren muss die zuständige Behörde über die von der Änderung betroffenen Teile hinaus prüfen, ob die Änderungen das gesamte Vorhaben in Frage stellen und ist nicht auf die Prüfung der geänderten Teile beschränkt.

Also auch für die von der Grundwasserentnahme nicht direkt betroffenen Bautätigkeiten ist die Baugenehmigung entfallen. Denn der Planfeststellungsbeschluss genehmigt ein Gesamtvorhaben. Das gleiche stellen die Gutachter auch für die Rodung des Schlossgartens fest:

Reicht das Grundwassermanagement in der bisher zugelassenen Form nicht aus, können wesentliche Baumaßnahmen nicht durchgeführt werden. In diesem Fall sind aber auch von der Änderung nicht betroffene Planteile funktionslos. So sind z.B. Baumfällarbeiten für eine Baugrube, die nicht ausgehoben werden kann, sinnlos. Dementsprechend kann sich der Vorhabenträger auch zur Fällung von Bäumen nicht auf den festgestellten Plan berufen, da dieser eine Umsetzung des Vorhabens und damit die Aushebung der Baugrube voraussetzt.

Das Fazit ist dementsprechend eindeutig:

Die Planfeststellungsbeschlüsse, die von der beantragten Erhöhung der genehmigten Grundwassermengen betroffen sind, dürfen nicht vollzogen werden. Es bedarf neuer wasserrechtlicher Erlaubnisse und Prüfung deren Auswirkungen auf alle Belange, die im Rahmen eines (neuen) Planfeststellungsverfahrens zu ermitteln und abzuwägen sind. Dabei sind auch die in den bisherigen Planfeststellungsverfahren vorgenommenen Befreiungen von den Festsetzungen der Heilquellenschutzverordnung zu überprüfen. Die bisher erteilten Planfeststellungsbeschlüsse decken das nunmehr vorgesehene neue Vorhaben nicht, weil dieses die Genehmigungsfrage neu aufwirft. Ein kurzfristiger Baubeginn ist von Rechts wegen nicht möglich.

Das bedeutet, dass alle Bautätigkeiten in den fraglichen Planfeststellungsabschnitten 1.1, 1.5 und 1.6b einzustellen sind, weil sie keine gültige Baugenehmigung mehr besitzen. Sie können erst dann wieder aufgenommen werden, wenn das EBA die beantragte Planänderung genehmigt hat. Diese Genehmigung kann aber auch versagt werden. Die Gutachter ermitteln das EBA als zuständig für den Baustopp (Seite 20):

Bis zur Genehmigung der Änderung kann sich der Vorhabenträger nicht auf den unveränderten Plan berufen. Die Errichtung der Bahnanlage erfolgte ohne die erforderliche Planfeststellung. Baumaßnahmen widersprechen damit § 18 AEG. Dies erlaubt und erfordert ein Einschreiten der zuständigen Behörde.

Unsere Forderungen haben durch dieses Gutachten eine eindrucksvolle Bestätigung gefunden. Warum die Landesregierung trotzdem seit Juni 2011 eine Volksabstimmung durchführte, den Südflügel und die Bahndirektion abreißen ließ, den Gestattungsvertrag unterzeichnete und damit den Schlossgarten der Zerstörung preis gab, ist unfassbar.

Es bleibt dabei – nicht locker lassen

Wir wissen, wem die Stadt gehört. Deshalb fordern wir

  • Vollständig neues Planfeststellungsverfahren mit umfänglicher Bürgerbeteiligung
  • Vollständiger Baustopp bis zum Verfahrensende
  • Vollständige Klärung der Leistungsfähigkeit von Sargbahnhof und Bonatz-Bahnhof
  • Einstellung sämtlicher Verfahren, die gegen Bürger geführt werden, welche gegen das Betrugsprojekt protestierten

ES GAB UND GIBT KEIN BAURECHT FÜR S21

29.06.12 Dipl.-Ing. Jochen Schwarz

Quellen:
Grassner_Gutachten_Grundwassermanagement_06-2001

0 Gedanken zu „Ausgetrocknet vor dem ersten Pumpversuch“

  1. Bitte schickt dieses Gutachten an FM Nils Schmid, damit er sich
    nicht die Finger verbrennt, wenn er für die Fällung der Bäume im Rosensteinpark den Gestattungsvertrag unterschreiben möchte.
    Es ist ungeheuerlich, welche Ignoranz (oder Unwissenheit auf Grund falscher Wertung) bei den Projektbefürwortern üblich ist.
    Alex und Jochen, ich danke euch, dass ihr dieses Gutachten in unser Bewußtsein transportiert habt!

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