Abmahnungen – Vorsicht beim Quellnachweis

Abmahnungen sind im Internet ja wirklich nichts neues mehr, aber man lernt bekanntlich aus Fehlern am nachdrücklichsten. Nach diesem Motto habe ich nun leider auch in diesem Fall mein Lehrgeld bezahlt und möchte nun in diesem Artikel zum Thema Abmahnungen und Urheberschutz davon erzählen, um andere für das Thema zu sensibilisieren.

Aber von Anfang an. Seit ich diesen Blog hier aktiv betreibe, war es dabei immer wieder nötig wichtige Zeitungsartikel aus der Flut der Altmedien aufzugreifen. Dabei stehe ich schon immer vor dem Problem der „veränderbaren Online-Inhalte“. Zum einen ist es natürlich das Recht und auch die Pflicht eines Autors, seine Texte auch editieren zu können. Spätestens so mancher rechtlich Problematische Inhalt muss sogar geändert werden, wenn Beispielsweise Zeitung X eine falsche Behauptung über Person Y aufstellt, kann Person Y die Zeitung X dazu zwingen Ihre Behauptung zu unterlassen. Im Print geschieht dies durch eine Richtigstellung/Gegendarstellung im nächsten Print. Online wird dies aber fast immer durch editieren der aktuellen Meldung gemacht (muss ja auch, denn sonst würde dort weiterhin eine falsche Behauptung verbreitet). Erkennbar sind solche Veränderungen meist nur durch ein geändertes Datum/Uhrzeit, oft aber auch überhaupt nicht. Außerdem selbst wenn das Datum editiert wird oder sogar auf „Artikel editiert“ hingewiesen wird – wer weiß schon was genau verändert wurde? Wenn ich also ein Zitat (durchaus rechtlich in bestimmten Grenzen ja erlaubt) auf einen Onlineinhalt bringe, kann ich zwar einen Link auf den zitierten Inhalt setzen, aber NIE sicher sein das dieser auch unverändert erhalten bleibt. Um meine Quellen daher in solchen Fällen wasserfest (auf meinem Server) und transparent (sofort erkennbar für den Leser) darzustellen hatte ich bisher die Lösung „PDF des unveränderten Originals“ gewählt. Leider ist genau dies nicht Erlaubt!

Da ich also wie beschrieben einen Nachweis der Originalquelle transparent anbieten wollte, hatte ich die betreffenden Artikel unverändert in eine PDF gespeichert und zum jeweiligen zitierten oder kommentierten Artikel als Download dazu gestellt. Ein entfernen von zb. Bildern die auch auf der Original-Seite gezeigt wurden, wäre für mich eine Veränderung des Inhalts gewesen (wer weiß schon was dann da alles fehlt?) auch wenn diese jetzt evtl. gar nicht wichtig für das Zitat etc. gewesen waren. Wie gesagt: Dies ist eine unzulässige Veröffentlichung, selbst wenn es jetzt nur um reinen Text geht, welcher dann logischerweise (da voll zitiert in der PDF) auch dem Urheberrecht unterliegt. Genau genommen könnten, wie Eingangs dargestellt, ja sogar falsche Dinge in einem Artikel stehen, welche später vom Autor geändert werden müssen und dann in der PDF immer noch weiterverbreitet werden.

Soviel zum Background, wer das auch so macht sollte das dringend ändern und die Originalartikel zb. Offline im persönlichen Archiv ablegen! Durchaus immer noch wichtig da man ja evtl. irgendwann bezichtigt werden könnte jemanden falsch zitiert zu haben! Bei editierten Onlineinhalten ja heute sonst nicht mehr Nachzuweisen!

In meinem aktuellen Fall kommt allerdings noch eine weitere brisante Kleinigkeit dazu – ein Hinweis per Email, zu dem ich allerdings nichts sage, sondern nur den Gedanken freien lauf lassen möchte. Ich bekam also eine Email mit einem Hinweis auf einen Zeitungsartikel in einem Bahnmagazin. Das ist jetzt nicht gerade ungewöhnlich, bei der Vielzahl der Onlinemagazine bin ich durchaus darauf angewiesen Tipps zu erhalten. Ich nahm den Hinweis also wahr und veröffentlichte einen Hinweis auf diesen Artikel, welchen ich auch Inhaltlich kommentierte. Als Nachweis meiner Quelle verlinkte ich wie beschrieben eine PDF davon in meinem Artikel. (Beim Hinweisgeber bedankte ich mich sogar noch für den Tipp, weil dieses Onlinemagazin nicht wirklich von vielen gelesen wird…)

Soweit so normal – nur das ich kurze Zeit später ein Brief erhielt, in dem ein Fotograf seine Bildrechte anmahnte – ich hatte seine Bilder veröffentlicht. Nun in der PDF waren wirklich seine Bilder drin, auch wenn Sie inhaltlich total unwichtig für den Artikel waren. Er forderte mich dann noch zu einer Unterlassungserklärung auf und fügte einen Vorschlag dafür an, den ich Unterschreiben sollte… Nun ja – nach Prüfung meiner Rechtsvertretung wurde mir versichert das ich in der Tat damit einen Fehler begangen hatte – die Unterlassungserklärung wurde neu aufgesetzt ( dringende Empfehlung nicht den Vorschlag ungeprüft zu akzeptieren! ). Zum Lehrgeld kommt dann zwar auch noch das Anwaltshonorar…

Wie schon Eingangs geschrieben – aus Fehlern lernt man am meisten und erfolgreichsten, aber ich hoffe das ich so manchem helfen kann den zweit effektivsten Weg zu bestreiten -> dem studieren der Fehler anderer!

Fazit – Quellnachweise offline archivieren (die Transparenz bleibt dabei leider auf der Strecke) und Hinweise extrem misstrauisch behandeln.

Dieser Artikel ist ein Erfahrungsbericht und stellt keine Rechtsberatung dar!

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

0 Gedanken zu „Abmahnungen – Vorsicht beim Quellnachweis“

  1. Aus genau den genannten Gründen entfernt z.B. auch die ZEIT in den Druck- und PDF-Versionen ihrer Artikel die Bilder. Weil sie dafür einfach oft nicht die Rechte haben.

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