AB Stadt muss Kaufpreis von Bahn zurückfordern

Aktionsbündnis zieht Fazit aus Kramer-Gutachten zum Gleisvorfeld des Hauptbahnhofs.

Das jetzt von Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann vorgelegte Gutachten des unabhängigen Bahnrechtsexperten Professor Urs Kramer enthüllt erneut die auffällige Rechtswidrigkeit des Bahnprojekts S 21, so Dr. Eisenhart von Loeper, Jurist und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21.

Laut Kramer-Gutachten ist der geplante Tiefbahnhof kein bloßer Umbau, sondern eine genehmigungspflichtige „Stilllegung“ des Kopfbahnhofs, die bei dem fortbestehendem Verkehrsbedarf rechtlich nicht zulässig ist. Daher hätten die Deutsche Bahn AG und Stuttgarts früherer Oberbürgermeister Wolfgang Schuster das spekulative Immobiliengeschäft zum Verkauf des Gleisvorfeldes nie abschließen dürfen.

Da die Stuttgarter Netz AG, ein Zusammenschluss privater Bahnunternehmen, ihren Verkehrsbedarf beim Stuttgarter Verwaltungsgericht einfordert, ist eine zentrale Säule des Bahnprojekts, so von Loeper, damit ins Wanken geraten: die spekulative Finanzkonstruktion mit dem unzulässigen Verkauf des Gleisvorfeldes, eine entscheidende Triebfeder und Motivation der Projektbefürworter.

Das Gutachten beweist nach Auffassung des Aktionsbündnisses nicht nur die geradezu bezeichnende Regelwidrigkeit des vom früheren OB Schuster mit der Bahn eingegangenen Geschäfts. Es zeige vielmehr auch, dass die Bahn der Stadt die für die Grundstücke erhaltenen 750 Millionen Euro zurückzahlen müsse. Diese fällige Rückerstattung habe Bahnchef Rüdiger Grube nicht einkalkuliert bei seiner Zusage, die Bahn wolle von den inzwischen eingeräumten Mehrkosten des Projekts 1,1 Milliarden Euro selbst übernehmen.

Dadurch aber werde, so der Bündnissprecher, Stuttgart 21 vollends unwirtschaftlich. Denn in Wahrheit betrage das von der Bahn eingestandene Milliardendefizit nicht nur 2,3 Milliarden, sondern über drei Milliarden Euro. Auch wenn die Stuttgarter Netz AG nicht sämtliche Gleise des Kopfbahnhofs benötige, sei bereits der gegenwärtige Verkehrsbedarf von 37 Zügen in der Spitzenstunde nicht zu erfüllen mit einem Tiefbahnhof, der nach den Personenstromanalysen der Bahn maximal nur 32 Züge abfertigen könne.

 Nach Ansicht des Aktionsbündnisses muss Stuttgarts neuer Oberbürgermeister Fritz Kuhn den Verkaufspreis von der Bahn zurückfordern, wenn – wie zu erwarten – das Gleisvorfeld nicht für Immobilienzwecke entwidmet werden kann. „Bevor diese projektentscheidende Rechtsfrage nicht geklärt ist, dürfen“, so von Loeper, „keine weiteren Fakten geschaffen werden, die nur die Ausstiegskosten erhöhen würden.“

Gutachten Kramer Stuttgart 21 (PDF)

( PM vom 24.01.13 PDF Eisenhart von Loeper )

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