129. Montagsdemo

Neben den Bildern zur Demo… (Ein Bericht zu einer Spontandemo)


(mehr Bilder…)

und den Videos von Walter Steiger…







….möchte ich die Rede von Dr. Eisenhart v. Loeper hervorheben:

FÜR DEN BAUSTOPP BEI „STUTTGART 21“
Die Bahn AG in der Krise – die Bürgerbewegung in neuer Offensive

Liebe Mitbürgerinnen und  Mitbürger,

wie gut, dass es diese Montagsdemos gibt, um öffentlich zu machen, was sich bewegt. Ich danke auch für das  Aktionsbündnis den Veranstaltern, den Parkschützern, für ihren unermüdlichen Einsatz.

Sicher ist:  Die Bahn AG steckt bei S 21 tief in der Krise, weil ihre Planung und ihre Finanzen  hangabwärts ins Rutschen geraten.
Bezeichnend ist:  Die Feuerwehr stellt die Bahn bloß wegen fehlenden Brandschutzes – also sparen die  Bahnoberen  auf Kosten von Leben und körperliche Unversehrtheit der Kunden.
Dann der Scherbenhaufen beim sog. Filderdialog, wo  Leinfelden-Echterdingen und Ostfildern nun  auf den Rechtsweg setzen.
Und jetzt zwingt das Eisenbahnbundesamt endlich die Bahn zu einem neuen Planfeststellungsverfahren, weil sie die Grundwasserentnahme entgegen der ursprünglichen Planung mehr  als verdoppeln will : Die S 21-Planung und die Finanzierung sind ein Fiasko. Für die Baugrube und die Tunnels geht es um eine Bauverzögerung  bis 2014, auch wenn sich Herr Dietrich noch dagegen wehrt. Zugleich sind viele zornig auf  die Bahn : Sie hat mit polizeilicher und politischer Hilfe den mittleren Schlossgarten unverzeihlich voreilig zerstört, um im Schatten der Volksabstimmung den Widerstand gegen S 21 zu brechen. Ihr   empörendes Verhalten wird jetzt im Bewusstsein der Menschen auf die Bahn  und auf ihre Wegbereiter in der  Politik zurückschlagen.

S 21 ist die schlechte Moral und die „bad bank“ der  Bahn. Aber niemand wird der Bahn den Rettungsschirm hinhalten.

Ich erwarte demnächst eine Stellenausschreibung der Bahn:  Krisenmanager dringend gesucht.

Wir aber gehen vorwärts im Widerstand. Unsere rechtliche   Offensive ist der gerichtliche Eilantrag auf Baustopp.

Darüber berichtet heute DER SPIEGEL.
Dazu will ich, liebe Freunde,  vier Aspekte hervorheben:

  1. Der Antragsteller ist kein verzweifelter  Einzelgänger , sondern ein Freund aus der Mitte dieser Bürgerbewegung , dessen Wohneigentum die Bahn abreißen will. Im Spiegel-Bericht kommt das zu kurz. Wir stehen zu dem Freund, wir tragen engagiert seinen Weg mit und wir danken ihm für seinen Mut. Auch Flügel-TV berichtet jetzt darüber. Ich bin überzeugt, er wird sich nicht von der Bahn freikaufen lassen, weil er und wir nicht – wie ein Judas – unsere Seele verkaufen können. Er hatte sich anlässlich einer MontagsDemo vom 19. März an mich gewandt. Jetzt führt mein Anwaltskollege Bernhard Ludwig  hervorragend für ihn  den Prozess beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Schon wegen fehlender Gesamtgenehmigung von S 21  darf das Wohneigentum, das  Zuhause unseres Freundes   nicht rücksichtslos „auf Vorrat“   zerstört werden.
  2. Einzigartig an dem neuen Eilverfahren ist, dass die Enteignung des Privateigentums  auch als unzulässig angegriffen wird, weil sie auf einer  verfassungswidrigen Mischfinanzierung  von S 21 beruhen würde. Wo die Regierenden versagen, verteidigen wir das Grundgesetz .  Im früheren Gerichtsverfahren war das noch nicht möglich , weil es damals den Finanzierungsvertrag von 2009 mit dem verbotswidrigen  Zahlungsanteil des Landes in Milliardenhöhe  noch nicht gab.
  3. Bei der  Finanzierung und bei der Planung hat die Bahn geschummelt, so heißt es allzu milde im  Spiegel. Der  Planfeststellungsbeschluss von 2005 und das  VGH-Urteil von 2006, wurden mit gesteigerter   Betriebskapazität von S 21  gerechtfertigt. Diese  Planrechtfertigung ist entfallen, der  Beschluss ist aufzuheben: Heute wissen wir durch bahneigene Dokumente und durch die Arbeit namentlich von Dr. Engelhardt , dass der Tiefbahnhof  einen gesetzwidrigen Rückbau der Kapazität bedeutet. S 21 bewältigt nur   32 Züge in der Spitzenstunde, nicht aber den heutigen Verkehrsbedarf von 38 Zügen , erst recht nicht die erwartete Steigerung des Bedarfs um 50 %.
  4. Wir stehen mit unserem klagenden Freund dafür, dass unsere Stadt und der Steuerzahler nicht in nie dagewesener Weise  milliardenschwer ausgeplündert werden.  Ähnlich wie  beim EnBW-Deal geht es um verfassungswidriges, gemeinschädliches Verhalten von Wirtschaftsunternehmen und Regierung. Das muss die Justiz als rechtsstaatliches Kontrollorgan fordern. Zieht der Verwaltungsgerichtshof nicht mit, geht es ums Ganze per Eilantrag beim  Bundesverfassungsgericht . 

Außerdem  haben wir den  Rechnungshof alarmiert, weil  die Schadensfolgen von S 21 für die Menschen und für das Gemeinwohl  weitaus scherwiegender wären als beim EnBW-Deal.

Wir gehen vorwärts im Widerstand , engagiert für das Wohl aller. (es gilt das gesprochene Wort)

Hier wurde ein Scan des angesprochenen Artikels eingestellt: http://www.parkschuetzer.de/statements/133010

Hier ein Interview von FlügelTV zum Thema: